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Ankunft / Abreise
Bei der Ausreise
Beim Verlassen der Republik Korea ist das folgende Verfahren zu beachten:
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Einchecken & Gepäckkontrolle
Am Schalter der Fluggesellschaft:
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Kontrolle der Flugtickets und gültiger Reisepässe
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2) |
Gepäckkontrolle (bei der Ausfuhr von Gegenständen unter einem ATA Carnet muss vor der Gepäckkontrolle zuerst eine Zollabfertigung durchgeführt werden.) |
Zollabfertigung
Kontrolle des ATA Carnets oder der Einfuhrbescheinigung bei Wiederausfuhr von Gütern.
1) |
Bei Verwendung eines ATA Carnets müssen die betreffenden Gegenstände / Waren den Zollbehörden zur Bestätigung vorgezeigt werden. |
2) |
Bei Beantragung einer Steuerrückerstattung für in Korea gekaufte Waren überprüft die Zollbehörde den Verkaufsbeleg. |
Sicherheitsüberprüfung
Handgepäck wird mit Hilfe von Durchleuchtungsgeräten überprüft. Für Personen wird eine Kontrolle mit einem Metalldetektor durchgeführt. Nach Ermessen des Sicherheitspersonals kann auch eine Leibesvisitation verlangt werden.
Ausreiseabfertigung
Kontrolle des Reisepasses, der Einreisekarte, des Bordpasses und des Ausländerausweises (falls anwendbar).
Ausreise
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Gegenstände, die bei der Ausreise gemeldet werden müssen:
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Kulturgüter, staatliches Kultureigentum und ähnliche Gegenstände. |
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Bargeld oder andere Zahlungsmittel im Wert von über 10.000 USD. |
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Gegenstände, deren Ausfuhr aufgrund anderer Gesetze oder Vorschriften verboten ist. (Gegenstände, die unter die CITES Konvention fallen, Schusswaffen und Munition, u.a.) |
öØ |
Diese Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Exportgenehmigung durch entsprechende Regierungsstellen ausgeführt werden. Zusätzliche Informationen können bei den Zollbehörden eingeholt werden. |
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