Zollabfertigungsverfahren
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Gepäckabfertigung

Achtung!
Falls Sie bei der Einreise nach Korea Gegenstände mit sich führen, die entsprechend der Zollerklärung zu verzollen sind, sind Sie verpflichtet eine Zollerklärung auszufüllen und diesen Umstand den Zollbehörden anzuzeigen.

Wenn Sie nichts zu verzollen haben, können Sie eine mündliche Erklärung abgeben und brauchen das Formular für die Zollerklärung nicht auszufüllen.

Wenn Sie keine schriftliche Zollerklärung vorlegen, obwohl Sie zu verzollende Gegenstände mit sich führen, wird zusätzlich zum normalen Zollsatz ein Strafzoll von 30% erhoben.
Zollfreie Einfuhren
Gegenstände zum persönlichen Gebrauch, die im Ausland erworben wurden und deren Gesamtwert unter 400,-- USD liegt, sind zollfrei. Unter diese Regelung fallen keine Handelswaren, Firmeneigentum, alkoholischen Getränke, Tabakwaren und Parfüm.
Für alkoholische Getränke, Tabakwaren und Parfüm gelten die folgenden Zollfreimengen: 1 Flasche alkoholische Getränke (unter 400,-- USD Warenwert und weniger als 1 Liter), 200 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren und 2 Unzen Parfüm. Für Reisende unter 19 Jahren können die vorgenannten Freigrenzen nicht geltend gemacht werden.
Für die folgenden Produkte gelten neben der Gesamtwertbeschränkung auf weniger als 400,-- USD die folgenden Mengen- und Preisbeschränkungen:
- Für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Produkte:
1 kg Pinienkerne, 10kg Rindfleisch sowie maximal 5 kg anderer Produkte mit einem Gesamtwert von weniger als 100.000 koreanischen Won.
- Für orientalische Medizinalkräuter:
300g Ginseng, 150g Hirschhorn sowie maximal 3 kg anderer Produkte mit einem Gesamtwert von weniger als 100.000 koreanischen Won.
Für Flugpersonal gelten andere Zollfreigrenzen entsprechend gesonderter Bestimmungen.
Zu verzollende Gegenstände und Waren
Bargeld in koreanischer oder ausländischer Währung, falls der Gesamtbetrag 10.000 USD übersteigt.
Andere Zahlungsmittel, wie Barschecks, Wechsel, Zahlungsanweisungen, u.a.

Im Ausland erworbene oder erhaltene Gegenstände und Waren (einschließlich Geschenke) mit einem Gesamtwert von über 400,-- USD.

Alkoholika, Tabakwaren und Parfüm:
Mehr als eine Flasche (unter 400,-- USD Warenwert und weniger als 1 Liter), Whisky, Cognac, Wein, Champagner oder ähnliches.
Mehr als 200 Stück Zigaretten oder 50 Stück Zigarren.
Mehr als 2 Unzen Parfüm.

Land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Produkte, die unter die Quarantänerichtlinien fallen:
Landwirtschaftliche Produkte, wie Sesamsamen und Pfefferschoten.
Tiere, wie Hunde und Katzen.
Fleisch oder Fleischprodukte, wie Rind- und Schweinefleisch, oder Schinken.
Samen, Setzlinge, Gemüse, Blumen, Früchte (Orangen, Mango, Papaya, u.a.)

Orientalische Medizinalkräuter:
300 g Ginseng, 150 g Hirschhorn sowie maximal 3 kg anderer medizinischer Kräuter.

Verbotene Gegenstände und Waren:
Subversive oder pornographische Materialien (Bücher, CDs, Fotos, Magnetbänder, u.a.)
Gegenstände, welche die nationale Sicherheit gefährden.
Gefälschte Banknoten, Zahlungsmittel oder Wertpapiere.

Beschränkte Gegenstände und Waren:
Schusswaffen, Messer oder andere Waffen (einschließlich Miniaturen und Dekorationen)
Narkotika, psychotropische Arzneimittel oder andere, süchtig machende oder zum Missbrauch verleitende Substanzen.
International unter Artenschutz stehende, vom Aussterben bedrohte Tiere oder Pflanzen oder Produkte welche aus selbigen hergestellt sind oder Teile selbiger enthalten. (z.B. Tiger, Kobras, Schildkröten, Krokodile, Korallen, Bärengalle, Moschus, Orchideen, Kakteen, u.a.)
species (i.e. tigers, cobras, turtles, crocodiles, corals, bear's galls, musk, orchids, cacti, etc.)
[ Hinweise zur Zollabfertigung bei der Verzollung von Waren: ]
Der von Reisenden genannte Warenwert wird in der Regel durch die Zollbehörden ohne besondere Prüfung akzeptiert.

Für zu verzollende Gegenstände und Waren wird ein Einheitszollsatz von 20% veranschlagt. Ausgenommen hiervon sind Luxusgüter (Schmuck, Edelsteine, Pelze, Uhren, Kameras, Golfausrüstungen, u.a.).

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